Wie kann eine Hornhautverkrümmung behandelt werden?
Hornhautverkrümmung, auch als Astigmatismus oder Stabsichtigkeit bezeichnet, ist eine Fehlsichtigkeit des Auges, die sich mit einer Sehhilfe ausgleichen oder operativ beheben lässt.
Es handelt sich bei einer Hornhautverkrümmung um einen Brechungsfehler des Auges. Die auf der Netzhaut auftreffenden Lichtstrahlen werden nicht auf einen Punkt gebündelt. Von den Betroffenen werden runde Objekte deshalb als stabförmig wahrgenommen.
Doch nicht jeder Astigmatismus ist behandlungsbedürftig.
Hornhautverkrümmungen bis 0.5 Dioptrien werden als normal angesehen. Und nicht jede Hornhautverkrümmung muss Probleme verusachen. Allerdings können Kopfschmerzen und Augenbrennen häufig ein Hinweis auf Astigmatismus sein.
Man unterscheidet reguläre und irreguläre Stabsichtigkeit. Regulärer Astigmatismus wird meist vererbt. Irregulärer Astigmatismus kann durch eine Hornhautentzündung oder grauen Star verursacht werden. Während reguläre Stabsichtigkeit sich im Lauf des Lebens kaum verändert, sollte irreguläre Stabsichtigkeit in regelmäßigen Abständen vom Augenarzt untersucht werden.
Eine reguläre Hornhautverkrümmung kann häufig mit einer Sehhilfe ausgeglichen werden. Eine Brille mit speziell geschliffenen Zylindergläsern hebt die Krümmung der Hornhaut optisch auf. Auch mit Kontaktlinsen kann eine normale Sehkraft erreicht werden.
Der irreguläre Astigmatismus kann aufgrund der unregelmäßigen Hornhautverkrümmung nicht mit einer Brille korrigiert werden. Kontaktlinsen kommen nur dann in Frage, wenn die Hornhaut glatt und ohne Narben ist. Ist der Astigmatismus sehr ausgeprägt, besteht die Möglichkeit der Hornhauttransplantation (Keratoplastik).
In vielen Fällen kann Astigmatismus auch mit dem Augenlaser behandelt werden. Dabei wird mit einem Verfahren der refraktiven Chirurgie die Krümmung der Hornhaut soweit abgetragen, bis ein normales Brechungsverhalten erreicht ist. Ob Lasern zum Einsatz kommen kann, und welches das in Frage kommende Verfahren ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen.